DoXXpert
Hundeschule
AGB´s
1. Mit der Trainingsanmeldung/Seminaranmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2. Anmeldung
2.1 Anmeldungen als Teilnehmer müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, Per SMS/WhatsApp ) und werden erst rechtswirksam, wenn die Zahlung erfolgt und durch den Veranstalter schriftlich bestätigt ist. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
2.2 Die Bestätigung erfolgt per Mail.
2.4. Der praktische Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass sein(e) Hund(e) zum Kursbeginn frei von ansteckenden Krankheiten, sowie ordnungsgemäß geimpft ist/sind und der Teilnehmer über eine Hundehaftpflichtversicherung für das/die teilnehmende(n) Hund(e) verfügt.
3. Stornierungen, Umbuchungen
3.1 Eine Stornierung ist nicht möglich.
3.2 Sollte ein Teilnehmer mit seinem Hund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so werden die Kursgebühren nicht zurückerstattet. In diesem Fall bietet der Veranstalter an, einen Ersatzteilnehmer von der Warteliste zu bestimmen, gelingt ihm dies nicht, kann der Teilnehmer seinerseits für einen Ersatz-Teilnehmer sorgen. Findet sich kein Ersatzteilnehmer, so ist der Veranstalter aus organisatorischen Gründen berechtigt, die entstehende Lücke ohne eine weitere finanzielle Einnahme zu besetzen.
4. Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Besucher / Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt, ihm wird innerhalb der nächsten vier Wochen nach Kurstermin die Kursgebühr zurückerstattet. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder. Die Ausbilder, die Veranstalter und schließen jegliche Haftung für Schäden an Personen oder den Hunden aus. Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden.
5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt.
5.1 Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Seminarinhalte.
6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Sollten im Zuge der Veranstaltung von dem Veranstalter selbst oder von ihm bestellte Personen Bild- und Tonaufnahmen von dieser erstellen, so werden in logischer Konsequenz teilnehmende, wie zuschauende Personen auf diesen zu erkennen sein. Zuschauer, wie Teilnehmer willigen mit Anmeldung zum Training/Seminar zu diesen Aufnahmen ein. Eine Anwartschaft auf Schadenersatz- oder Entschädigungsforderungen, sowie weitere Verwertungen ist ausgeschlossen. Die Rechte der Bild- und Tonaufnahmen fallen allumfassend dem Veranstalter, sowie den von ihm bestellten Personen zu.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
7.1 Erfüllungsort ist Sitz des Veranstalters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Soweit Ansprüche des Veranstalters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
7.3 Die Vertragssprache ist Deutsch